Ratgeber

Strom und Gas bei Leerstand

Solange ein Mieter in der Wohnung wohnt, ist er Kunde des Energieversorgers. Steht die Wohnung leer, fällt der Verbrauch auf dich als Eigentümer zurück, auch wenn du keinen Vertrag abgeschlossen hast.

Stand: 24.10.2026

Was ohne Vertrag passiert

  • Wer Strom oder Gas entnimmt, ohne einen Vertrag zu haben, landet in der Ersatzversorgung des Grundversorgers. Sie endet, sobald ein gewählter Vertrag beginnt, spätestens nach drei Monaten (§ 38 EnWG).
  • Danach entsteht durch die Entnahme ein Vertrag in der Grundversorgung (§ 2 StromGVV, § 2 GasGVV). Du kannst ihn mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 20 StromGVV, § 20 GasGVV).
  • Grundversorgung ist oft deutlich teurer als ein frei gewählter Tarif.

So vermeidest du hohe Kosten

  • Melde die Wohnung schon vor dem Auszugstag auf dich an. Beim Strom sind rückwirkende An- und Abmeldungen seit dem schnellen Lieferantenwechsel (24 Stunden) in der Regel nicht mehr möglich; frag beim Gas deinen Versorger.
  • Lies die Zählerstände bei der Übergabe ab und halte sie im Protokoll fest. Damit ist klar, ab wann du zahlst.
  • Viele Stadtwerke haben eigene Leerstandstarife für Vermieter, oft ohne lange Laufzeit. Frag deinen örtlichen Versorger danach.
  • Für einen Leerstand passen meist nur Tarife, die du monatlich kündigen kannst. Eine Laufzeit von zwölf Monaten ist oft zu lang.
  • Der Wechsel selbst ist kostenlos (§ 20a EnWG).

Allgemeinstrom und Eigentümergemeinschaft

Den Allgemeinstrom (Treppenhaus, Keller, Heizungspumpe) eines ganzen Hauses kannst du als Eigentümer selbst wechseln. In einer Eigentümergemeinschaft entscheidet darüber die Gemeinschaft und ihre Verwaltung, nicht der einzelne Eigentümer.

In Immokeks: Zählerstände im Übergabeprotokoll festhalten

Quellen