Ratgeber

Wohnung inserieren

Für eine Neuvermietung brauchst du keinen Makler. Die großen Portale haben Angebote für private Vermieter, und eine gute Anzeige folgt ein paar einfachen Regeln.

Stand: 24.10.2026

Wo du inserierst

  • Die großen Immobilienportale bieten privaten Vermietern Basisanzeigen kostenlos oder günstig an, meist mit Grenzen bei Laufzeit und Kontaktanfragen.
  • Kleinanzeigen- und WG-Portale sind für Wohnungen oft kostenlos.
  • Bezahlpakete verlängern sich teils automatisch. Prüfe vor dem Buchen die Kündigungsfrist.

Pflichtangaben

  • Liegt ein Energieausweis vor, gehören seine Kennwerte in Anzeigen in kommerziellen Medien (§ 87 GModG). Details im Ratgeber Energieausweis.
  • Beauftragst du einen Makler, zahlst in der Regel du die Provision. Auf Mietinteressenten abwälzen darfst du sie nicht (Bestellerprinzip, § 2 Abs. 1a und Abs. 5 WoVermRG).

Ohne Benachteiligung formulieren

  • Formuliere neutral: keine Wünsche nach Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexueller Identität. Benachteiligung wegen der Herkunft ist bei öffentlich angebotenem Wohnraum verboten, auch bei nur einer Wohnung (§ 19 Abs. 2 AGG).
  • Beschreibe die Wohnung und die Bedingungen (Miete, Kaution, Bezugstermin), nicht den Wunschmieter.
  • Die Anzeige kann später als Beweis dienen. Ein neutraler Text schützt dich.

Nach der Anzeige

Frag Interessenten erst dann nach Einkommen und Unterlagen, wenn sie die Wohnung ernsthaft wollen. Mit der Mieterselbstauskunft per Link füllen sie die Fragen selbst aus, und du vergleichst die Bewerbungen ohne Papierstapel.

In Immokeks: Mieterselbstauskunft bei der Einheit unter „Bewerber“

Quellen