Ratgeber

Neben­kosten­abrechnung erstellen

Hast du mit deinem Mieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart, rechnest du einmal im Jahr darüber ab (§ 556 Abs. 3 BGB). Die Abrechnung muss für den Mieter nachvollziehbar sein und rechtzeitig ankommen, sonst kannst du eine Nachzahlung nicht mehr verlangen.

Stand: 24.10.2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was du umlegen darfst

  • Nur Betriebskosten, die im Mietvertrag vereinbart sind (§ 556 Abs. 1 BGB). Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung genügt. „Sonstige Betriebskosten“ (§ 2 Nr. 17 BetrKV), etwa die Wartung von Rauchmeldern, musst du einzeln benennen.
  • Welche Kosten Betriebskosten sein können, steht abschließend in § 2 BetrKV: von der Grundsteuer (Nr. 1) über Wasser, Entwässerung, Heizung, Aufzug, Müll, Reinigung, Garten, Allgemeinstrom, Schornsteinfeger, Versicherungen und Hauswart bis zu den sonstigen Betriebskosten (Nr. 17).
  • Nicht umlegen darfst du Verwaltungskosten sowie Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Auch Bankgebühren und bei einer Eigentumswohnung die Zuführung zur Erhaltungsrücklage bleiben bei dir.
  • Die Kosten eines Kabelanschlusses für das Fernsehen darfst du seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Betriebskosten abrechnen.
  • Umlegen darfst du nur Kosten in angemessener Höhe: Es gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB).

Nach welchem Schlüssel du verteilst

Habt ihr nichts anderes vereinbart, verteilst du nach dem Anteil der Wohnfläche. Kosten, die von einem erfassten Verbrauch abhängen, etwa Wasser mit Wohnungszählern, verteilst du nach Verbrauch (§ 556a Abs. 1 BGB). Andere Schlüssel wie Personen, Wohneinheiten oder Miteigentumsanteile brauchen eine Vereinbarung.

  • Leerstand trägst du: Die Kosten einer leeren Wohnung darfst du nicht auf die anderen Mieter verteilen.
  • Zieht ein Mieter im Lauf des Jahres aus, teilst du seinen Anteil nach Tagen auf.
  • Kosten, die nur eine Wohnung betreffen, ordnest du direkt dieser Wohnung zu.

Heizkosten und CO₂-Kosten

  • Bei einer Zentralheizung verteilst du 50 bis 70 % der Kosten nach Verbrauch und den Rest nach Wohn- oder Nutzfläche (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). Für zentrales Warmwasser gilt dasselbe (§ 8 HeizkostenV).
  • Erzeugt eine Anlage Heizung und Warmwasser zusammen, trennst du die Kosten zuerst nach § 9 HeizkostenV, in der Regel mit einem Wärmezähler.
  • Rechnest du nicht nach Verbrauch ab, darf der Mieter seinen Anteil um 15 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).
  • Sind fernablesbare Geräte eingebaut, bekommen deine Mieter jeden Monat eine Verbrauchsinformation (§ 6a HeizkostenV); das übernimmt meist der Messdienst.
  • Zähler und Heizkostenverteiler, die sich nicht aus der Ferne ablesen lassen, müssen bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
  • CO₂-Kosten für Öl, Gas oder Fernwärme teilst du für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023 nach dem Stufenmodell des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG): Je mehr CO₂ das Gebäude je m² Wohnfläche und Jahr ausstößt, desto größer ist dein Anteil.
  • Fehlt die CO₂-Aufteilung in der Abrechnung, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Stufen des CO2KostAufG für Wohngebäude
kg CO₂ je m² und JahrAnteil VermieterAnteil Mieter
unter 12 kg0 %100 %
12 bis unter 17 kg10 %90 %
17 bis unter 22 kg20 %80 %
22 bis unter 27 kg30 %70 %
27 bis unter 32 kg40 %60 %
32 bis unter 37 kg50 %50 %
37 bis unter 42 kg60 %40 %
42 bis unter 47 kg70 %30 %
47 bis unter 52 kg80 %20 %
ab 52 kg95 %5 %

Was in der Abrechnung stehen muss

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht jede Abrechnung diese Mindestangaben:

  • den Abrechnungszeitraum, höchstens zwölf Monate;
  • die Gesamtkosten je Kostenart;
  • den Umlageschlüssel, wo nötig mit einer kurzen Erklärung;
  • die Berechnung des Anteils deines Mieters;
  • die Vorauszahlungen, die er tatsächlich gezahlt hat, und das Ergebnis: Nachzahlung oder Guthaben.

Fehlt eine Mindestangabe, ist die Abrechnung formell unwirksam. Ein inhaltlicher Fehler, etwa ein falscher Betrag, macht sie nicht unwirksam; du kannst ihn korrigieren, nach Ablauf der Frist aber nicht mehr zu deinen Gunsten.

Dein Mieter darf die Belege einsehen (§ 259 BGB). Viele Mieter brauchen außerdem die Anteile für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen für ihre Steuererklärung (§ 35a EStG).

Die Frist: zwölf Monate

Die Abrechnung muss deinem Mieter spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, für das Kalenderjahr 2025 also bis zum 31.12.2026. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Absenden, und beweisen musst du ihn.

Kommt die Abrechnung später an, kannst du keine Nachzahlung mehr verlangen, es sei denn, du hast die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 S. 2 und 3 BGB). Ein Guthaben zahlst du trotzdem aus. Einwände muss dein Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 S. 5 und 6 BGB).

Beispiel: drei Wohnungen, Abrechnungsjahr 2025

Ein Haus mit drei Wohnungen (55, 72 und 93 m², zusammen 220 m²). Die kalten Betriebskosten verteilst du nach Wohnfläche. Jede Kostenart wird einzeln verteilt und auf den Cent gerundet; ein Restcent geht an die Wohnung mit dem größten Rundungsrest. So ergeben die Anteile wieder genau die Gesamtkosten.

Kalte Betriebskosten 2025 nach Wohnfläche
KostenartGesamtWohnung 1 (55 m²)Wohnung 2 (72 m²)Wohnung 3 (93 m²)
Grundsteuer (Nr. 1)612,40 €153,10 €200,42 €258,88 €
Müllbeseitigung (Nr. 8)486,00 €121,50 €159,05 €205,45 €
Gebäudeversicherung (Nr. 13)1.123,80 €280,95 €367,79 €475,06 €
Allgemeinstrom (Nr. 11)214,60 €53,65 €70,23 €90,72 €
Hauswart (Nr. 14)1.020,00 €255,00 €333,82 €431,18 €
Summe3.456,80 €864,20 €1.131,31 €1.461,29 €

Dazu kommen die Heizkosten der Gaszentralheizung (Warmwasser kommt aus Durchlauferhitzern in den Wohnungen): 4.800,00 €. Du verteilst 70 % (3.360,00 €) nach den Einheiten der Heizkostenverteiler und 30 % (1.440,00 €) nach Wohnfläche. Wohnung 2 hat 2.400 von 8.000 Einheiten: 1.008,00 €. Ihr Flächenanteil: 471,27 €. Zusammen 1.479,27 €.

Das Haus hat laut Gasrechnung 6.380 kg CO₂ ausgestoßen, also 29,0 kg je m²: Du trägst 40 %. Die CO₂-Kosten auf der Rechnung: 350,90 €. Auf Wohnung 2 entfallen davon 108,14 €, im Verhältnis ihrer Heizkosten; 40 % davon, also 43,26 €, ziehst du ihr ab.

Das Ergebnis für Wohnung 2

Abrechnung 2025, Wohnung 2
PostenBetrag
Kalte Betriebskosten1.131,31 €
Heizkosten1.479,27 €
Abzug CO₂-Anteil des Vermieters− 43,26 €
Kosten Wohnung 22.567,32 €
Vorauszahlungen (12 × 205,00 €)− 2.460,00 €
Nachzahlung107,32 €

Nach der Abrechnung darfst du die Vorauszahlungen per Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Maßstab ist die letzte Abrechnung: 2.567,32 € geteilt durch zwölf, gerundet 214,00 € im Monat statt 205,00 €. Einen pauschalen Sicherheitszuschlag erlaubt der Bundesgerichtshof nicht (BGH, VIII ZR 294/10).

Vermietete Eigentumswohnung

Grundlage ist die Jahresabrechnung der WEG-Verwaltung (Hausgeldabrechnung). Übernimm daraus nur die umlagefähigen Positionen mit dem Anteil deiner Wohnung. Erhaltungsrücklage, Instandhaltung und Verwaltervergütung bleiben bei dir. Die Grundsteuer kommt nicht von der WEG, sondern aus deinem eigenen Bescheid; sie gehört trotzdem in die Abrechnung.

So hilft Immokeks

Immokeks verteilt nach BetrKV, HeizkostenV und CO2KostAufG auf den Cent, prüft Frist und Vorjahr und erstellt das PDF je Mieter. Dein Agent bereitet die Abrechnung vor, du gibst sie frei.

Nebenkostenabrechnung mit Immokeks erstellen

Quellen

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