CO₂-Kosten aufteilen: was Vermieter tragen
Seit 2021 kostet jede Tonne CO₂ aus Heizöl und Erdgas einen Aufschlag nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023 trägt der Vermieter einen Teil davon, geregelt im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Je mehr CO₂ das Gebäude je Quadratmeter ausstößt, desto größer ist dein Anteil.
Stand: 25.10.2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Für wen das Gesetz gilt
- Für Gebäude, die mit Brennstoffen mit CO₂-Preis beheizt werden: Heizöl, Erdgas, Flüssiggas und Fernwärme aus solchen Brennstoffen.
- Heizt du mit Strom, etwa einer Wärmepumpe, oder mit Holz und Pellets, fällt kein CO₂-Preis nach dem BEHG an. Dann gibt es nichts aufzuteilen.
- Wohngebäude teilen nach zehn Stufen auf (§ 5 CO2KostAufG). Für Nichtwohngebäude, etwa ein reines Bürohaus, tragen Vermieter und Mieter je die Hälfte (§ 8).
- Liefert dein Haus die Wärme über eine Zentralheizung, ziehst du deinen Anteil in der Heizkostenabrechnung ab.
- Hat dein Mieter einen eigenen Gasvertrag, etwa für eine Gasetagenheizung, verlangt er deinen Anteil von dir, innerhalb von zwölf Monaten nach der Rechnung seines Versorgers (§ 6 CO2KostAufG).
Die zehn Stufen für Wohngebäude
Maßgeblich ist der CO₂-Ausstoß des ganzen Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Unter 12 kg trägt dein Mieter alles, ab 52 kg trägst du 95 %. Die Stufen stehen in der Anlage zum Gesetz.
| kg CO₂ je m² und Jahr | Anteil Vermieter | Anteil Mieter |
|---|---|---|
| unter 12 kg | 0 % | 100 % |
| 12 bis unter 17 kg | 10 % | 90 % |
| 17 bis unter 22 kg | 20 % | 80 % |
| 22 bis unter 27 kg | 30 % | 70 % |
| 27 bis unter 32 kg | 40 % | 60 % |
| 32 bis unter 37 kg | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 kg | 60 % | 40 % |
| 42 bis unter 47 kg | 70 % | 30 % |
| 47 bis unter 52 kg | 80 % | 20 % |
| ab 52 kg | 95 % | 5 % |
So rechnest du
- Emissionen ablesen: Lieferanten von Brennstoff und Wärme müssen auf der Rechnung die CO₂-Menge in Kilogramm, die CO₂-Kosten und den Emissionsfaktor angeben (§ 3 CO2KostAufG). Bei Öl oder Flüssiggas aus dem Tank zählt, was im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde.
- Durch die Wohnfläche des Gebäudes teilen: Das ergibt den Ausstoß in kg CO₂ je m² und Jahr. Einen kürzeren Abrechnungszeitraum rechnest du auf ein Jahr hoch.
- Stufe ablesen: Sie ergibt deinen Anteil in Prozent.
- Je Mieter verteilen: Sein Anteil an den CO₂-Kosten folgt seinem Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten. Davon ziehst du deinen Prozentsatz ab.
- In der Abrechnung ausweisen: Emissionen, Ausstoß je m², Stufe, deinen Anteil in Prozent und den Betrag, den du abziehst (§ 7 CO2KostAufG).
Beispiel: Gasheizung, 200 m², Abrechnungsjahr 2025
Das Haus aus dem Ratgeber Heizkostenabrechnung: drei Wohnungen mit 48, 64 und 88 m², eine Gasheizung für Heizung und Warmwasser, Heizkosten 4.500,00 €. Die Gasrechnung weist 7.236 kg CO₂ aus und CO₂-Kosten von 397,98 € (7,236 t zu 55,00 € je Tonne).
7.236 kg geteilt durch 200 m² ergeben 36,18 kg je m². Das ist die Stufe 32 bis unter 37 kg: Du trägst 50 %.
| Wohnung | Heizkosten | CO₂-Kosten anteilig | Dein Anteil (50 %) | Heizkosten nach Abzug |
|---|---|---|---|---|
| Wohnung 1 (48 m²) | 935,35 € | 82,72 € | − 41,36 € | 893,99 € |
| Wohnung 2 (64 m²) | 1.432,19 € | 126,66 € | − 63,33 € | 1.368,86 € |
| Wohnung 3 (88 m²) | 2.132,46 € | 188,59 € | − 94,30 € | 2.038,16 € |
| Summe | 4.500,00 € | 397,97 € | − 198,99 € | 4.301,01 € |
Gerundet wird zweimal: zuerst der CO₂-Anteil jeder Wohnung auf den Cent, dann dein Anteil davon. So kann dein Mieter den Abzug aus der Abrechnung nachrechnen. Auf Wohnung 2 entfallen 126,66 € CO₂-Kosten, davon ziehst du ihr 63,33 € ab. Zusammen trägst du 198,99 €.
Die CO₂-Kosten stecken schon in den Heizkosten; die Tabelle zeigt nur, wie viel davon auf jede Wohnung entfällt und welchen Teil du abziehst. Weil jeder Anteil für sich gerundet wird, ergeben die Anteile 397,97 € statt 397,98 €; verteilt wird trotzdem jeder Cent der Heizkosten.
Senkst du den Ausstoß, etwa mit einer neuen Heizung oder einer Dämmung, auf 5.200 kg, sind es 26,00 kg je m², und dein Anteil sinkt auf 30 %.
Sonderfälle
- Gewerbe im Haus: Für eine einzelne Gewerbeeinheit in einem Wohnhaus ist die Zuordnung nicht immer eindeutig. Lass sie im Zweifel prüfen.
- Denkmalschutz und Milieuschutz: Verbieten dir Vorschriften eine energetische Sanierung, verringert sich dein Anteil oder entfällt (§ 9 CO2KostAufG).
- Eigentumswohnung: Die Daten des ganzen Gebäudes stehen in der Heizkostenabrechnung der Eigentümergemeinschaft oder des Messdienstes. Übernimm Stufe und Anteil von dort.
- Messdienst: Viele Messdienste rechnen die Aufteilung je Nutzer schon aus. Ziehe deinen Anteil dann nicht ein zweites Mal ab.
Was passiert, wenn die Aufteilung fehlt
Weist die Heizkostenabrechnung die CO₂-Aufteilung nicht aus, darf dein Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Für Wohnung 2 im Beispiel wären das 42,97 €.
Eine Vereinbarung, die deinen Anteil auf den Mieter abwälzt, ist unwirksam. Deinen Anteil trägst du selbst; bei der Steuer zählt er mit den übrigen Kosten des vermieteten Hauses zu den Werbungskosten.
Kurze Antworten
- Gilt das auch für ältere Abrechnungen? Nein. Für Abrechnungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2023 begonnen haben, trägt der Mieter die CO₂-Kosten wie bisher mit den Heizkosten.
- Zählt das Warmwasser mit? Kommt es aus derselben Anlage, ja: Der Anteil jedes Mieters folgt seinen gesamten Kosten für Heizung und Warmwasser.
- Muss ich den Ausstoß selbst messen? Nein. Er steht auf der Rechnung deines Lieferanten. Bei Öl aus dem Tank rechnest du die verbrauchte Menge mit dem Emissionsfaktor der Rechnung um.
- Bleibt der CO₂-Preis gleich? Nein. 2025 lag er fest bei 55 € je Tonne, 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 €. Maßgeblich sind die CO₂-Kosten auf deiner Rechnung.
- Was bringt eine bessere Stufe? Jede Stufe weniger senkt deinen Anteil um 10 Prozentpunkte, im Beispiel um 39,80 € im Jahr. Bei steigendem CO₂-Preis wird es mehr.
- Kann der Mieter das Gas selbst kaufen, damit ich nichts trage? Das ändert nichts. Dann verlangt er deinen Anteil von dir zurück (§ 6 CO2KostAufG).
So hilft Immokeks
Immokeks rechnet aus den Angaben deiner Rechnung den Ausstoß je m², die Stufe und je Mieter den Abzug aus, zeigt alles in der Abrechnung und übernimmt die Aufteilung des Messdienstes, wenn er sie schon gemacht hat.
Quellen
- § 3 CO2KostAufG (Angaben auf der Rechnung) (öffnet in neuem Tab)
- § 5 CO2KostAufG (Wohngebäude, Stufenmodell) (öffnet in neuem Tab)
- § 6 CO2KostAufG (Mieter mit eigenem Vertrag) (öffnet in neuem Tab)
- § 7 CO2KostAufG (Aufteilung in der Abrechnung) (öffnet in neuem Tab)
- § 8 CO2KostAufG (Nichtwohngebäude) (öffnet in neuem Tab)
- § 9 CO2KostAufG (Einschränkungen) (öffnet in neuem Tab)
- Anlage zum CO2KostAufG (Stufen) (öffnet in neuem Tab)
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) (öffnet in neuem Tab)